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15. April 07
Abmahnfalle Podcast
Bei eigenen Podcasts sollte man äußerst sensibel zu Werke gehen, Urheber-, Medien-, Straf- und Wettbewerbsrecht gelten auch für die selbst produzierte Radiosendung im Internet, warnt die Computerzeitschrift PC Professionell (Heft 05/2007). Fremde Kompositionen dürfen nur verwendet werden, wenn dafür die Zustimmung des Urhebers vorliegt. Diese muss man im Zweifel nachweisen können. Ohne entsprechende Genehmigung dürfen auch mitgeschnittene Radio- und TV-Beiträge sowie Bestandteile aus anderen Podcasts nicht verwendet werden. Gleiches gilt für Songs ohne vorherige Anmeldung bei der GEMA (soweit sie den Künstler vertritt) und vorgelesene Texte aus Zeitungen und Büchern, solange das Verwertungsrecht beimVerlag liegt.
Bei Verstößen gegen das Urheberrecht droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In bestimmten Fällen kann auch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zudem: Grundsätzlich verboten sind in Podcasts natürlich auch Beiträge, die strafrechtliche Vorschriften verletzen. Beleidigungen, Bedrohungen oder Pornografie
sowie rechtsextreme Propaganda sind daher tabu. Das Strafgesetzbuch stellt etwa Volksverhetzung oder auch das Verbreiten pornografischer Schriften unter Strafe. Bei Verstößen drohen empfindliche Freiheits- oder Geldstrafen.
Posted by PC Pro Newsservice on April 15, 2007 at 06:53 nachm. | Permalink
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